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Arbeitnehmeranteil | bpb.de

Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil

DieInterner Link: Beiträge (siehe dort) zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten