alle Unternehmer, die mindestens eine Person abhängig beschäftigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag, der z. B. die Vergütungspflicht des Arbeitgebers regelt, seine Fürsorgepflicht beinhaltet und den Erholungsurlaub enthält. Auch hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung und zu 100 % den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen (Arbeitgeberanteil).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.