Wurde keine besondere Vereinbarung getroffen, so bestimmt sich das Honorar nach dem Gesetz; Grundlage ist seit 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und sind Mindestgebühren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.