bei der Rentenversicherung Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Zu den Anrechnungszeiten zählen grundsätzlich folgende Zeiten: Krankheit, medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung, Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr (bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren), Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Die Anrechnungszeiten zählen zur
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.