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Anleihen | bpb.de

Anleihen (Floating-Rate-Notes)., öffentliche Anleihen, (Auslandsanleihen).

Der Bund, die Länder und bestimmte öffentliche Körperschaften, Sonderkreditinstitute sowie Aktiengesellschaften können zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln Anleihen auf dem Kapitalmarkt auflegen, d. h. Interner Link: Schuldverschreibungen (siehe dort) ausgeben und über Banken verkaufen. Jede Anleihe lautet über einen festen Gesamtbetrag, der in Teilbeträge in Euro unterteilt ist. Jeder Sparer kann einen Teil dieser Anleihe kaufen. Anleihen haben als Interner Link: festverzinsliche Wertpapiere (siehe dort) eine bestimmte Verzinsung, eine bestimmte Laufzeit sowie eine vertraglich fixierte Tilgung. Es gibt auch variabel verzinsliche Anleihen (Floating-Rate-Notes). Die Rendite ist abhängig vom Zinssatz, vom Ausgabekurs und vom Rückzahlungskurs. Die Zinsen werden meist halbjährlich oder jährlich gezahlt. Anleihen werden am Rentenmarkt gehandelt; ihre Kurse schwanken deutlich geringer als Aktienkurse.

Je nach Schuldner unterscheidet man öffentliche Anleihen, z. B. Interner Link: Bundesanleihen (siehe dort), Interner Link: Bundesobligationen (siehe dort), Anleihen der Länder oder Gemeinden (Kommunalobligationen), Industrieanleihen (Industrieobligationen) und Anleihen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten. Auch ausländische Emittenten können in Deutschland Anleihen auflegen (Auslandsanleihen).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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