Form der Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind. Altersteilzeit bedeutet Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte durch Verminderung der täglichen Arbeitszeit oder durch Aufteilung der verbleibenden Arbeitszeit bis zur Rente (mindestens drei Jahre) in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase. Dabei entscheiden Arbeitnehmer in Absprache mit den Arbeitgebern, ob eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen werden soll; in Tarifverträgen kann allerdings ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gelten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.