Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird bislang noch in der Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres bei einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren gezahlt (Regelaltersrente). Weitere Altersrenten, teilweise verbunden mit Abschlägen gegenüber der Regelaltersrente von 0,3 % für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme, sind: 1) Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr bei 35 oder 45 Versicherungsjahren (abhängig vom Geburtsjahr); ab 1. 4. 2014 können Versicherte nach 45 Jahren Beitragszahlung ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen (Rente ab 63) ; 2) Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 63. Lebensjahr bei 35 Jahren Wartezeit (vorzeitig mit 60, später mit 62 Jahren); 3) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr für Personen, die vor dem 1. 1. 1952 geboren sind, bei einer Versicherungszeit von 15 Jahren sowie einjähriger Arbeitslosigkeit nach Vollendung von 58 Jahren und 6 Monaten oder zweijähriger Altersteilzeit; 4) Altersrente für Frauen, die vor dem 1. 1. 1952 geboren sind, bei einer Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren und Pflichtbeiträgen von mehr als zehn Jahren nach dem 40. Lebensjahr; 5) Altersrente für Bergleute ab dem 60. Lebensjahr und 25 Jahren Wartezeit (künftig 62 Jahre).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.