Neben der erforderlichen Wartezeit wird bei Altersrenten vorausgesetzt, dass der Versicherte ein bestimmtes Lebensjahr vollendet hat. Ab den Jahren 1997 bzw. 2000 wurden die vorzeitigen Altersgrenzen schrittweise auf einheitlich 65 Jahre heraufgesetzt. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente wird ab 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.