vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von gleichartigen Geschäften.
Wer einen PC kauft, die Eröffnung eines Bankkontos beantragt oder eine Reise bucht, nimmt normalerweise die vertragliche Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin. Der Bürger spricht vom Kleingedruckten, der Kaufmann nennt es Angebotsinhalt, im Marketing spricht man von Konditionenpolitik. Häufig werden diese Klauseln erst dann richtig gelesen, wenn bei der Vertragserfüllung Schwierigkeiten auftreten und dem Käufer dann - häufig zu spät - die Nachteile der Regelungen klar werden. Die
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.