Durch die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft werden Anlegern verschiedene Rechte, in Abhängigkeit der von ihnen gehaltenen Aktien, eingeräumt. Ihre spezifischen Rechte ergeben sich also aus der Beteiligung an der Gesellschaft, der Satzung des Unternehmens und aus dem Aktiengesetz. Einige Rechte sind: Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) sowie die damit verbundenen Rechte, das Interner Link: Stimmrecht (siehe dort) und das Interner Link: Auskunftsrecht (siehe dort), das Recht auf Anfechtung der HV-Beschlüsse; Anspruch auf Interner Link: Dividende (siehe dort), Interner Link: Bezugsrechte (siehe dort) sowie das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.