der Eigentümer von Aktien. Er ist im Rahmen seiner Aktien Teilhaber einer Aktiengesellschaft (AG) und am Risiko, also am Gewinn oder Verlust seiner AG, in Höhe seines Einsatzes beteiligt und hat weitere Interner Link: Aktionärsrechte (siehe dort). Als Mehrheitsaktionär bezeichnet man einen Aktionär oder eine Aktionärsgruppe, der bzw. die mindestens 50 % des Aktienkapitals einer AG besitzt. Der Aktienbesitz des Minderheitsaktionärs reicht aus, um Minderheitsrechte in Anspruch nehmen zu können. Kleinaktionäre besitzen lediglich wenige Aktien eines Unternehmens, im Unterschied zum Großaktionär, der aufgrund seines Anteils (Aktienpakets) einen großen Einfluss auf eine AG ausübt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.