Aktiengesellschaft. Machtverhältnisse in einer AG
Aktiengesellschaft. Machtverhältnisse in einer AG
eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Firmenbezeichnung immer den Zusatz »Aktiengesellschaft« oder die Abkürzung AG enthalten muss. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.
Eine AG kann durch eine (kleine AG) oder mehrere Personen gegründet werden mit einem Grundkapital von mindestens 50 000 €. Dieses Grundkapital wird aufgeteilt in Anteile (Aktien), die für die Anteilseigner oder
Organe einer AG sind der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.