eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Firmenbezeichnung immer den Zusatz »Aktiengesellschaft« oder die Abkürzung AG enthalten muss. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.
Eine AG kann durch eine (kleine AG) oder mehrere Personen gegründet werden mit einem Grundkapital von mindestens 50 000 €. Dieses Grundkapital wird aufgeteilt in Anteile (Aktien), die für die Anteilseigner oder Interner Link: Aktionäre bestimmte Rechte verbriefen. Der Nennwert einer Interner Link: Aktie muss mindestens auf 1 € lauten, Stückaktien benötigen keinen Nennbetrag. Die AG haftet mit ihrem Firmenvermögen für Schulden; die Aktionäre tragen nur das Risiko des Wertverlustes ihrer Aktien, was bis zum Totalausfall führen kann.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
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Aktien spielen in der Finanzwelt eine wichtige Rolle. Sie bilden eine wesentliche Schnittstelle zwischen der Finanzierung von Unternehmen einerseits (Kapitalnachfrage) und der Verwendung von…
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