Anweisung eines Kreditinstituts an ein anderes, im Auftrag seines Kunden einem Dritten innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen oder einen Wechsel zu akzeptieren bzw. zu diskontieren (abstraktes Zahlungsversprechen). Das Akkreditiv ist oft mit Kreditaufnahme verbunden.
Es gibt verschiedene Formen des Akkreditivs. Beim Barakkreditiv (glattes oder offenes Akkreditiv genannt) überweist ein Kreditinstitut in X im Auftrag seines Kunden einen genau bestimmten Betrag an ein Kreditinstitut in B, das den Betrag einem vom Auftraggeber benannten Empfänger nach Legitimationsprüfung auszahlt, oder gibt dem Berechtigten einen Kreditbrief. Der Auftraggeber braucht also keine große Barsumme mitzuführen. Das Waren- oder Dokumentenakkreditiv ist im Handel sehr verbreitet; es wird von dem beauftragten Kreditinstitut nur ausgezahlt gegen Aushändigung bestimmter, vom Auftraggeber bezeichneter Dokumente, die die Gegenleistung betreffen, z. B. Konnossement, Duplikat-Frachtbrief oder Versicherungspolice.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.