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außergewöhnliche Belastungen | bpb.de

außergewöhnliche Belastungen zumutbare Belastung

Ausgaben eines Steuerpflichtigen, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen. Die Ausgaben z. B. für Krankheit, Körperbehinderung, Pflegeaufwendungen oder Bestattungen können in der Einkommensteuererklärung angegeben und vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sofern sie den zumutbaren Teil der Belastung übersteigen und nicht von anderer Stelle ersetzt werden. Die zumutbare Belastung errechnet sich als Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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