Hat ein Steuerpflichtiger ein oder mehrere Kinder in Ausbildung (Schule, Studium, Beruf), dann kann seit 2002 ein Freibetrag nur noch in Anspruch genommen werden, wenn das Kind volljährig und auswärts untergebracht ist. Der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.