am 1. 1. 2009 eingeführte pauschale Steuer auf Erträge im Privatvermögen aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, mit der zugleich die Einkommensteuer abgegolten ist. Sie ist rechtlich eine besondere Erhebungsform der
Der Steuersatz beträgt 25 %; zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer errechnet sich eine Steuerbelastung von 27,8 %. Die Abgeltungsteuer (Aufkommen 2015: 8,3 Mrd. €) ist eine Quellensteuer, die Banken und Finanzdienstleister einbehalten und an das Finanzamt abführen. Damit ist auch die Steuerschuld abgegolten. Eine mögliche höhere Einkommensteuer kommt nicht mehr zur Anwendung. Wer aber einen niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz hat, kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer geltend machen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.