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Abgaben | bpb.de

Abgaben

Geldzahlungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, die an Bund, Länder, Gemeinden und die Religionsgemeinschaften per Gesetz abzuführen sind. Dazu gehören Steuern und Zölle als Abgaben ohne besondere Gegenleistung sowie Interner Link: Beiträge (siehe dort) und Interner Link: Gebühren (siehe dort) als Pflichtzahlungen für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, z. B. für die Straßenreinigung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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