Übertragung einer Forderung gegen einen Dritten (Drittschuldner) durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Im Bankgeschäft meist zur Sicherung eines Kredits.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.