eine besonders in Großstädten häufig von Hausmeistern oder Hausverwaltern geforderte Zahlung, um durch eine Art »Eintrittsgeld« in eine bessere Wohnung gelassen zu werden. Eine solche Vermittlungsleistung verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz: Ein Hausverwalter darf nicht gleichzeitig Wohnungsvermittler gegen Entgelt sein. Das Geld kann somit zurückgefordert werden. Auch Abstandszahlungen an den Vormieter (z. B. für Möbel) können zurückgefordert werden, soweit das Entgelt in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert dieser Waren steht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.