Verfahren zur Erfassung der Wertminderungen und richtigen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von betrieblichen Vermögensgegenständen. Die Buchführung erfasst Wertminderungen von Anlagegütern als bilanzielle Abschreibungen auf dem Aufwandskonto. Das Gegenteil sind Zuschreibungen, also Wertsteigerungen, wenn sich z. B. eine planmäßige Abschreibung als zu hoch erwiesen hat und korrigiert werden muss.
Beispiel: Ein Pkw des Betriebes (Anschaffungswert 60 000 €) wird 5 Jahre genutzt, sodass pro Jahr 12 000 € (20 %) lineare Abschreibungen vom Anschaffungswert im Rahmen der
Das Anlagevermögen kann nicht nur linear abgeschrieben werden; auch eine degressive Abschreibung für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (Anschaffung bis 31. 12. 2010) ist möglich, d. h., die Abschreibung erfolgt vom jeweiligen Buchwert; zulässig sind höchstens 25 % des Rest- oder Buchwertes. Beispiel: Pkw (60 000 € Anschaffungswert); bei degressiver Abschreibung von 25 % (15 000 €) ergibt sich am Ende des 1. Jahres ein Buchwert von 45 000 €. Von diesem Buchwert werden weitere 25 % (11 250 €) abgeschrieben, sodass sich 33 750 € Buchwert am Ende des 2. Jahres ergeben usw. Da die degressive Abschreibung den Nullwert nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht erreicht, kann einmal zur linearen Abschreibung gewechselt werden. Für Investitionen ab dem 1. 1. 2011 ist nur die lineare Abschreibung zulässig; allerdings kann die degressive Abschreibung über die Nutzungsdauer beibehalten werden.
Sofern die Wertminderung weitgehend zeitunabhängig ist, die Nutzung eines Anlagegutes (z. B. eine Maschine) jährlich schwankt und sich eine Bezugsgröße für die Leistungsabgabe errechnen lässt (z. B. Maschinenstunden) kann auch die Leistungsabschreibung gewählt werden: Anschaffungswert geteilt durch die gesamten Maschinenstunden. Der Wert pro Leistungseinheit wird dann mit den unterschiedlich hohen Maschinenstunden pro Jahr multipliziert, um den Abschreibungsbetrag zu erhalten.
Geringwertige Wirtschaftsgütern bis 410 € Anschaffungskosten können seit 2010 wieder sofort abgeschrieben werden. Beträgt der Nettopreis zwischen 150 und 410 €, sind die beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter in einem Verzeichnis zu erfassen.
Während die bilanziellen Abschreibungen in der Finanzbuchhaltung hauptsächlich aus steuerlichen Gründen angesetzt werden, um durch mehr Aufwand den Gewinn zu schmälern, drücken die kalkulatorischen Abschreibungen den tatsächlichen Werteverbrauch der betrieblich genutzten Anlagegüter aus. Dieser geht als Teil der Kosten in den Verkaufspreis ein und soll über die Erlöse die Wiederbeschaffungskosten dieses Anlagegutes sichern.
Beispiel: Eine Maschine (Anschaffungskosten 50 000 €), die über 5 Jahre bilanziell abgeschrieben wird (z. B. im ersten Jahr maximal degressiv 25 %, entspricht 12 500 €), nutzt der Betrieb aufgrund der Erfahrung 10 Jahre. Da nach 10 Jahren mit einem Wiederbeschaffungswert von 70 000 € gerechnet wird, sind jährlich 7 000 € (gleichmäßige Nutzung über 10 Jahre unterstellt) in die Kostenrechnung als kalkulatorische Abschreibungen einzusetzen und auf die jeweiligen Erzeugnisse oder Aufträge zu verteilen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.