Diese liegen vor, wenn z. B. Unternehmen, die gleiche Güter produzieren und vertreiben, im Wettbewerb Absprachen über die Höhe der Preise oder die Herstellmengen treffen, ohne dass über eine solche Vereinbarung ein Vertrag geschlossen wird. Dieser Sachverhalt wird auch als Parallelverhalten oder
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.