eine einmalige geldliche Entschädigung, um den Verlust eines Arbeitsplatzes abzugelten. Ein Arbeitnehmer hat seit 1.1.2004 Anspruch auf eine Abfindung, wenn die Kündigung aus dringenden betriebsbedingten Gründen erfolgt, der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall anbietet, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet und die Abfindung mindestens ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt. Klagt der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen gegen die
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.