zum 1. 1. 2011 eingeführte Steuer auf Flüge, die von deutschen Flughäfen aus vorgenommen werden. Der Steuersatz für den Fluggast liegt (2016) zwischen 7,50 € für Inlandsflüge und Flüge in Europa und 42,18 € für Flüge ab 6 001 km (Interkontinentalflüge). Das Aufkommen von (2015) 1,0 Mrd. € steht dem Bund zu.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.