eine Steuer auf börsliche oder außerbörsliche Finanztransaktionen. Als Kapitalverkehrsteuer früher meist auch als Börsenumsatzsteuer gestaltet (diese wurde in Deutschland 1991 abgeschafft). Im Zuge der Finanzmarktkrise und der Versuche, Spekulation an den Weltfinanzmärkten durch höhere Transaktionskosten zu regulieren und einzudämmen, wird eine solche Steuer besonders innerhalb der EU diskutiert. Nach einem Beschluss der EU-Finanzminister von 2013 dürfen elf Staaten der Eurozone eine Finanztransaktionsteuer einführen, nachdem eine einheitliche Regelung nicht zustande kam. Frankreich hat bereits am 1. 8. 2012 eine Finanztransaktionsteuer in Höhe von 0,2 % des Wertpapierkaufpreises eingeführt, Italien folgte am 1. 3. 2013 (Steuersatz zwischen 0,1 und 0,2 %).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.