im Jahr 2013 eingeführte monatliche Zahlung an Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können. Das politisch stark umstrittene Betreuungsgeld betrug anfangs 100 €, 2014 150 € monatlich pro Kind. Das Betreuungsgeld auf Bundesebene wurde im Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Einige Bundesländer wollen die Leistung als Landesleistung erhalten bzw. haben bereits ein ähnlich konzipiertes Landeserziehungsgeld (Bayern und Sachsen).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.