(arab. «Anstrengung») bezeichnet in der Jurisprudenz eine weitgehend selbständige Auslegung von Interner Link: Koran und Interner Link: Hadith zum Zweck der Rechtsfindung – im Gegensatz zur Übernahme bereits bestehender Auslegungen aus autoritativen Rechtstexten (arab. taqlīd). Seit dem 10. Jh. plädierten viele muslim. Interner Link: Gelehrte für eine Schließung des «Tores des I.», da die Grundtexte ausgeschöpft seien. Das hinderte aber spätere Reformisten wie die Interner Link: Wahhabiten nicht daran, weiter I. zu betreiben, und im Rahmen des späteren Interner Link: Reformislams wird häufig auf I. zurückgegriffen, um das islam. Interner Link: Recht an die Erfordernisse der neuen Zeit anzupassen.
Literatur: Poya, A.: Anerkennung des iǧtihād. Legitimation der Toleranz. Möglichkeiten innerer und äußerer Toleranz im Islam am Beispiel der iǧtihād-Diskussion, 2003.
Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.