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Verfassung

(arab. dustūr). Als islam. Vorbild für moderne V. wird von Muslimen oft der «Vertrag von Interner Link: Medina» betrachtet, in dem die Grundlagen der Koexistenz zwischen den ersten Muslimen sowie den Interner Link: Schriftbesitzern geregelt wurden. Eine Art konstitutioneller Theorie des Interner Link: Kalifats hat später der Gelehrte al-­Mawardī (974 – 1058) in seinem Werk al-­Aḥkām as-­sulṭānīya («Die Regeln der Herrschaft») entwickelt. Darin wird die Souveränität auf der Basis von Interner Link: Koran und Interner Link: Sunna Gott zugewiesen, der Kalif durch Investitur (arab. baiʿa) bestätigt. Seine Herrschaft wird mit dem Aphorismus «Das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten» zusammengefasst. Die Aufgabe des Herrschers ist es, ein ­Leben zu garantieren, das eine Erlösung möglich macht. Soziale Verfassungsbewegungen in der muslim. Welt sind eine moderne Erscheinung. Bürgerliche Eliten und Landbesitzer im Osman. Reich versprachen sich durch die verfassungsmäßige Garantie von Rechten eine Einschränkung herrscherlicher Willkür. Der Sened-­i ittifak («Charta über die Allianz») von 1808 wird die Bedeutung einer Magna Charta zugesprochen. Hier wurden erste Rechte des Einzelnen gegenüber dem Sultan kodifiziert. 1876 trat unter Abd­ülhamid II. (reg. 1876 – 1909) die erste, jedoch bald ausgesetzte V. im Osman. Reich in Kraft. 1882 erging die erste V. in Ägypten, 1906 in Persien (Iran). Die hier meist von einer kleinen Elite be­anspruchten Rechte wurden jedoch von Herrschern, religiösen Würdenträgern und Gelehrten kritisiert und eingeschränkt. Die türk. republikan. V. von 1924 sprach als erste der Nation die ­Sou­ve­ränität zu. Muslim. Intellektuelle, angefangen mit Jamāl ­ad-­Dīn alInterner Link: Afghānī (1839 – 1897) und Muḥammad Interner Link: ʿAbduh (1849 – 1905), suchten unter Rückgriff auf vermeintlich autochthone islam. Begrifflichkeiten wie Interner Link: Kalifat und shūrā (arab. «Ratsversammlung») «islam.» Staatsformen und V. zu entwickeln. Im Zuge der Entkolonialisierung gaben sich die neu entstehenden Staaten republikan. V. meist nationalist. oder sozialist. Prägung. Demokrat. Beteiligung der Bevölkerung ist jedoch in den meisten präsidialen oder monarch. Systemen stark begrenzt oder ausgeschlossen.

Literatur: Piscatori, J. P.: Islam in a World of Nation States, 1985. – Feyer, S.: Islamismus und Konstitutionalismus: der Islam in den osmanisch-­türkischen Verfassungen von 1876 und 1924, 2013. – Kleidosty, J.: The concert of civilizations: the common roots of Western and Islamic constitutionalism, 2015.

Autor/Autorinnen:Christian Szyska, M. A., Bonn, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten