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Scharif | bpb.de

Scharif

(arab. sharīf, «edel, erhaben»), wird allgemein für Personen von besonderem Status in der islam. Gesellschaft verwendet, im Besonderen für die Sippe und Nachkommen des Propheten Interner Link: Mu­ḥammad. Im engeren Sinne bezeichnet man damit nur die Nachkommen Interner Link: ʿAlī ibn Abī Ṭālibs, namentlich die durch Ḥasan ibn ʿAlī, während die anderen mit «Sayyid» betitelt wurden, das gleichwohl ebenfalls unspezifisch ähnlich wie S. gebraucht wird. Scha­rifen haben Anspruch auf bestimmte soziale Privilegien; sie sind oft durch einen grünen Turban kenntlich. Über den Anspruch auf den Titel wacht ein Beamter (arab. naqīb al-­ashrāf). Die Erblichkeit des Titels in der weiblichen Linie ist umstritten, galt aber z. B. bei den Osmanen.

Literatur:Van Arendonk, C. (W. A. Graham): Art. «Sharīf», The Encyclopaedia of ­Islam, second edition. – Havemann, A.: Art. «Naḳīb al-­Ashrāf», The Encyclopaedia of Islam, second edition.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Gottfried Hagen, University of Michigan, Turkish Studies

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten