Die Steuererhebungen der Staaten der islam. Welt haben in der Regel keinen religiösen Hintergrund und unterscheiden sich daher nicht von denen in Nationen anderer Kulturkreise. In der islam. Geschichte hat es aber auch religiös legitimierte S. gegeben. Dazu zählt die Interner Link: Almosen-Abgabe (arab. zakāt), die durch die Vorstellungen einer islam. Wirtschaftsordnung eine neue und aktuelle Bedeutung gewonnen hat. Sie wird als wesentliches Instrument zur Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten und damit zur Schaffung einer solidar. Gemeinschaft gesehen, in der die schwachen Mitglieder von den starken unterstützt werden. Nichtmuslim. Angehörige von Schriftreligionen (Interner Link: Schriftbesitzer) hatten eine Kopfsteuer (arab. jizya) zu zahlen, für manche von ihnen ein Anreiz zur Interner Link: Konversion zum Islam. Die Konzepte solcher religiös legitimierter Steuern finden sich in den Gesellschaftsvorstellungen radikal-islamistischer Gruppierungen wieder bzw. werden in Gebieten praktiziert, die von solchen Gruppierungen beherrscht werden.
Autor/Autorinnen:Dr. Renate Dieterich, DAAD Bonn, Orientalistik
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.