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Kalifat | bpb.de

Kalifat

die Institution des weltlich-­religiösen Herrschers in der muslim. Welt. Der Kalif (von arab. khalīfat rasūl allāh, «Vertreter des Gesandten Gottes») wird auch als amīr al-­muʾminīn («Fürst der Gläubigen») oder imām («Vorbeter») bezeichnet. Eine erste Theorie des K. bietet al-­Māwardī (974 – 1058) in seinem Werk al-­Aḥkām as-­sulṭānīya («Die Regeln der Herrschaft»). Demnach ist der Kalif für die Durchsetzung der Gesetze, die Verteidigung und Vergrößerung des Herrschaftsgebietes, die Verteilung von Beute und Almosen und die Überwachung der Regierung zuständig. Er ist Wächter des Glaubens und in seinem Handeln an die Interner Link: Scharia gebunden. Der Theorie nach wird der Kalif gewählt, andere Stimmen erlauben ihm, einen Nachfolger zu ernennen. Die Wahl des Kalifen wird durch Anerkennung (arab. baiʿa) bestätigt. Theoret. kann er abgesetzt werden, sollte er gegen die Scharia verstoßen. Das K. entstand nach dem Tod des Propheten Muḥammad, indem nacheinander Abū Bakr, ʿUmar, ʿUthmān und Interner Link: ʿAlī durch Akklamation zum Anführer des muslim. Gemeinwesens bestellt wurden. Allgemein wurden sie als die «vier rechtgeleiteten Kalifen» bezeichnet. Nach Ansicht der Interner Link: Schiiten ist das K. eigens für ʿAlī geschaffen worden, weshalb sie die ersten drei Kalifen wie auch die Kalifen der Interner Link: Dynastie der Umayyaden in Damaskus (661 – 750) und der ʿAbbasiden in Bagdad (750 – 1258) ablehnen. Seit dem 10. Jh. verloren die ʿabbasid. Kalifen zusehends ihre Macht an die Amire, militär. Führer und Provinzgouverneure, was die Autorität der Kalifen auf Rechtsfragen und geistliche Angelegenheiten reduzierte. Nach der seldschuk. Eroberung von Bagdad durch Tughril Beg 1057 wurde für diesen das Amt des Interner Link: Sultans geschaffen, womit die bereits angelegte Aufteilung der Macht eine institutionelle Bestätigung erfuhr. Abkömmlinge der ʿAbbasiden wurden noch bis 1517 durch die Mamluken in Kairo dazu benutzt, ihre Herrschaft zu legitimieren. Die osman. Herrscher in Istanbul strebten später danach, als amīr al-­muʾminīn angesehen zu werden, vertraten diesen Anspruch aber nicht offiziell. Diese Unsicherheiten trugen dazu bei, dass die indischen Moguln im 16. und 17. Jh. den Titel für sich in Anspruch nehmen konnten. Das Ende des Mogulreiches im Jahre 1857 orientierte die muslim. Inder auf das K. in Istanbul als Zentrum des in dieser Phase des Interner Link: Kolonialismus einzigen ­unabhängig verbliebenen Reichs der Muslime. Der osman. Sultan Abdülhamid II. (reg. 1876 – 1909) beanspruchte im Rahmen seiner panislam. Staatsideologie den Kalifentitel. Einerseits wollte er damit seine absolutist. Herrschaft legitimieren, andererseits versuchte er nach Gebietsverlusten an Russland vergeblich, die religiöse Führerschaft über die dortige muslim. Bevölkerung zu behalten. 1922 hob die türk. Nationalversammlung zunächst das Sultanat auf, 1924 setzte sie den letzten Kalifen Abdülmecid ab und beendete damit das K. Konkurrenz und nationalist. Ideen verhinderten den Konsens über eine Fortführung des K., König Ḥusain (reg. 1916 – 1924) aus dem Hedschas (Arab. Halbinsel) konnte nur wenig Unterstützung bei seinem Versuch finden, sich als Kalif zu etablieren. Ägypt. Gelehrte bemühten sich vergeblich, König Fuʾād zum Kalifen zu machen. Verschiedene Kongresse muslim. Gelehrter konnten das Problem ebenfalls nicht lösen. Gegenwärtig wird die Idee des K. noch in utop. Staatsvorstellungen islamist. Intellektueller als eine idealist. Form einer, zuweilen demokrat. legitimierten, weltlich-­religiösen Führung gedacht, die im Rahmen einer egalitären islam. Weltgesellschaft für Gerechtigkeit sorgen soll.

Literatur:Kennedy, H.: Das Kalifat. Von Mohammeds Tod bis zum ‹Islamischen Staat›, 2017.

Autor/Autorinnen:Christian Szyska, M. A., Bonn, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten