(arab. jihād). Etymolog. bedeutet der arab. Begriff die Bemühung, ein bestimmtes Objekt zu erreichen. Auch wird darunter eine individuelle Bemühung um den Glauben (großer J.) oder zum moral. Handeln und Mission verstanden. Im islam. Interner Link: Recht bezeichnet er, oft «Kleiner J.» genannt, eine der zulässigen Formen des Krieges zur Erweiterung des islam. Herrschaftsbereichs oder zu dessen Verteidigung (Suren 8:30; 61:8; 2:217 u. a.). J. ist eine Pflicht der Gemeinschaft der Muslime, die ständig verfolgt werden muss. Gemäß dem islam. Recht müssen bei der Ausrufung des J. bestimmte Regeln eingehalten werden: Zunächst ein Aufruf an die Ungläubigen, den Islam anzunehmen bzw. an die Juden und Christen, die Herrschaft der Muslime anzuerkennen. Nach einer Bedenkzeit wird dann der Krieg begonnen. Die J.-Doktrin erfuhr verschiedene Umdeutungen, als Friedensschlüsse mit nichtmuslim. Herrschern unumgänglich wurden. Im Ersten Weltkrieg bemühten sich die Osmanen mit deutscher Unterstützung ohne großen Erfolg, durch den Aufruf zum J. die muslim. Bevölkerung zum Kampf gegen ihre britischen Besatzer anzustacheln. In der Moderne gehört das Konzept des J. zur Rhetorik radikaler islam. Bewegungen und auch muslim. Staaten bei der Abgrenzung von und der Auseinandersetzung mit dem Westen.
Literatur: Khadduri, M.: War and Peace in the Law of Islam, 1962. – Peters, R.: Islam and Colonialism. The Doctrine of Jihad in Modern History, 1979. – Polanz, C.: Das ganze Leben als Ǧihād. Yūsuf al-Qaraḍāwī und der multidimensionale Einsatz auf dem Wege Allahs, 2016.
Autor/Autorinnen:Christian Szyska, M. A., Bonn, Orientalistik
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.