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Gnade | bpb.de

Gnade

für die christliche (paulin.) Lehre zentraler Begriff, dessen vielfältiges Bedeutungsfeld in der islam. Theologie teilweise von mehreren anderen Konzepten abgedeckt wird; einige Aspekte bleiben jedoch auch ohne Entsprechung. Fremd sind dem islam. Dogma insbesondere der Gedanke einer der Erlösung durch Gottes Gnade bedürftigen (erb-) sündigen Menschheit sowie die Vorstellung vom Kreuzestod Christi als ebendiese Erlösung bewirkendes göttliches Gnadenopfer. Wichtige Begebenheiten der Heilsgeschichte (menschengerechte Einrichtung und harmon. Ordnung der Welt, die Offenbarung u. a.) deutet die islam. Theologie ebenfalls nicht als einer «gefallenen» Menschheit zuteilgewordene G., sondern als Akt der allumfassenden Gunst und Wohltätigkeit (arab. raḥma), grenzenlosen Freigebigkeit (arab. karāma) und gütigen Fürsorge (arab. rizq) Gottes gegenüber den in Unkenntnis des heilvollen rechten Wegs dahinvegetierenden oder irregeleiteten (aber nicht sündigen!) Geschöpfen. Die Begriffe raḥma, karāma, rizq und ähnliche enthalten den auch für «G.» konstitutiven Aspekt ­einer häufig (besonders in der Interner Link: Mystik, aber auch von einem Großteil der heutigen gläubigen Muslime) wie im Christentum als liebevoll gedeuteten wohlmeinenden Zuwendung Gottes zum Men­schen; das für ein Gnädig-­Sein unverzichtbare Element des unverdienten Verzeihens von Schuld bzw. Sünde fehlt ihnen jedoch. Dieses ist demgegenüber präsent in der Bereitschaft des Weltenrichters zur allumfassenden Vergebung, auf welche Sünder und ­Gesetzesbrecher unter Umständen hoffen dürfen. Denn der Allmächtige kann auf die eigentlich verdiente gerechte Bestrafung verzichten – entweder aus Wohlwollen und Güte (raḥma) oder auf einen in seiner Motivation nicht hinterfragbaren Entschluss hin («Er bestraft, wen er will, und erbarmt sich, wessen er will», Sure 29:21). Im ersten Fall wäre von «G.», im zweiten Fall wohl eher von «Be­gnadigung» (als Rechtsterminus) oder auch nur von «Straferlass» zu sprechen. Im letzteren Sinne können auch heute die Staatsoberhäupter islam. Länder mit ihren häufig säkularen Rechtssystemen «G. vor Recht» ergehen lassen.

Literatur: Gimaret, D.: Art. «Raḥma», The Encyclopaedia of Islam, second edition. – Wensinck, A. J. [& Gardet, L.]: Art. «Khaṭīʾa», The Encyclopaedia of Islam, second edition.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Stephan Guth, Universität Oslo, Islamwissenschaft, Orientalische Philologie, Begriffsgeschichte

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten