Bis ins 20. Jh. war die gängigste Methode der Empfängnisverhütung der religiös erlaubte coitus interruptus. Verboten ist nach koran. Weisung (Suren 16:58 – 60, 17:31) das Töten weiblicher Kinder sowie nach allgemeiner Rechtsauffassung Kastration und Sterilisation. Abtreibung wird erlaubt, aber missbilligt. Verhütung durch chemische, mechan. oder pflanzliche Mittel ist gestattet, wenn ihr Ziel nicht dauernde Unfruchtbarkeit ist.
Literatur: Musallam, B. F.: Sex and Society in Islam. Birth Control before the Nineteenth Century, 1983.
Autor/Autorinnen:Katharina Boehm, M. A., Bamberg, Arabistik
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.