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Familie | bpb.de

Familie

. Wichtigste soziale Einheit innerhalb islam. Gesellschaften. Eine traditionelle Großfamilie besteht aus Verwandten und eingeheirateten Frauen. Zur ideellen und materiellen Stärkung der F. ist eine möglichst große Nachkommenschaft erwünscht; im Alter sollen die Kinder die Eltern versorgen. Der Ehemann hat für den Unterhalt seiner Ehefrau und Kinder, gegebenenfalls auch anderer weiblicher Familienangehöriger zu sorgen und ist für diese moral. verantwortlich. In manchen Ländern fällt ihm auch die volle rechtliche Vertretung der Familienangehörigen zu. Väter, ältere Brüder, Onkel, zum Teil auch Vettern können Autorität über die Frauen der F. haben. Aber auch Mütter genießen eine herausgehobene Stellung und nehmen Einfluss auf familiäre Entscheidungen. Besonders respektiert wird darüber hinaus das Wort älterer Familienangehöriger beider Geschlechter. In der Regel erledigt der Mann die außerhalb des Hauses anfallenden Tätigkeiten. Der Frau obliegt die Erziehung und Pflege der Kinder, die Hausarbeit sowie gegebenenfalls die Mithilfe in der Landarbeit. Aus wirtschaftlichen Gründen sind jedoch viele F. auf die Berufstätigkeit der Frauen angewiesen. In den Städten wird die Großfamilie zunehmend durch die Kernfamilie abgelöst. Dies kann Gewinn an individueller Freiheit, aber auch Verlust des Zusammenhalts und der gegenseitigen Unterstützung bedeuten.

Literatur: Breuer, R.: Familienleben im Islam, 1998. – El-­Azhary, A. (Hg.): Women, the Family, and Divorce Laws in Islamic History, 1996. – Rugh, A.: Within the Circle. Parents and Children in an Arab Village, 1997. – Möller, L.-M.: Die Golfstaaten auf dem Weg zu einem modernen Recht für die Familie? Zur Kodifi­kation des Personalstatuts in Bahrain, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten, 2015.

Autor/Autorinnen:Dr. Friederike Stolleis, Berlin

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten