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Fasten | bpb.de

Fasten

(arab. ṣaum). Während des Monats Ramadan ist das F. als eine der Interner Link: Fünf Säulen (Grundpflichten) jedem Muslim vorgeschrieben. Täglich zwischen erstem Morgenlicht und Sonnenuntergang nehmen die Gläubigen keinerlei Nahrung oder Genussmittel zu sich. Der ethische Wert des F. besteht für Muslime darin, die Lust auf weltliche Dinge zu unterdrücken, welche der Unterwerfung unter Gott (= Interner Link: Islam) im Wege stehen. Ganz oder teilweise ausgenommen von der Fastenpflicht sind u. a. Kranke und Reisende.

Literatur:Lech, K.: Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-­kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt, Teil 1: Das Ramaḍān Fasten, 1979.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten