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Terrorismus | bpb.de

Terrorismus

In Abgrenzung zu den Begriffen Krieg, Strafverfolgung und Kriminalität lässt sich T. als Versuch von nichtstaatlichen Gruppen definieren, polit. Ziele durch Erzeugung von Angst und Schrecken zu erreichen, mittels Gewalt oder auch Androhung von Gewalt. Schwierig ist die Unterscheidung zwischen Terroristen und Widerstandskämpfern. Werfen die Angegriffenen den polit. mo­­tivierten Gewalttätern T. im Sinne von illegitimer Gewaltanwendung vor, so sehen sich die Täter selber im Recht, weil sie Selbstverteidigung gegen Unterdrücker und Aggressoren übten. Die beiden Sichtweisen sind z. B. in der Beurteilung der islam. ­Attentäter des 11.9.​2001 in den Vereinigten Staaten zu erkennen. Kritiker der Attentäter, Muslime wie Nichtmuslime, bezeichneten deren Taten als kriminell, unzivilisiert, irrational und auch als un­islamisch. Die Attentäter selber und ihre Sympathisanten verstanden ihre Aktionen dagegen als Kampf zur Verteidigung des Islams gegen die USA und deren Verbündete. Die Anwesenheit amerikan. Truppen in Saudi-­Arabien und ihre – angebliche – Kontrolle über die heiligen islam. Stätten in Interner Link: Mekka und Interner Link: Medina wurden etwa von Usāma b. Lādin als Beleg dafür angeführt, dass die USA sich auf einem Kreuzzug gegen den Islam insgesamt befänden. Angriffe auf die USA müssten deshalb als eine Form von Interner Link: Jihad und damit nach islam. Recht als legitime Gewaltanwendung gelten. In der Frage, ob es islam. Recht zufolge erlaubt ist, dabei Zivilisten ­anzugreifen, bringen Muslime auf der Seite der Attentäter oft vor, dass in den USA auch Zivilisten Teile des «Kreuzfahrersystems» und damit legitime Ziele seien. Zur Rechtfertigung sog. «Selbstmordattentäter» in Israel wurde von Seiten mancher muslim. Sprecher erklärt, dass jeder Israeli Teil des «Systems der Unterdrücker» und deshalb als Kombattant zu behandeln sei. Auch begingen die palästinens. Attentäter keinen Selbstmord, sondern führten Jihad. Wenn dieser Jihad mit dem Einsatz traditioneller militär. Mittel nicht erfolgversprechend sei, weil der Gegner zu deutlich überlegen sei, dann müssten Einzelpersonen oder kleine Gruppen in Aktion treten und dabei unter Umständen auch den eigenen Tod in Kauf nehmen. Neben größeren Anschlägen, die von islam. Aktivisten verübt wurden, können auch Angriffe auf Einzelpersonen oder Gewaltandrohung gegen sie wie im Falle von Salman Interner Link: Rushdie und Nagīb Interner Link: Maḥfūẓ als T. bezeichnet werden. Von muslim. Seite wird hingegen zuweilen argumentiert, dass diese Personen der Interner Link: Apos­tasie oder Interner Link: Blasphemie schuldig seien und deswegen nach den Normen des islam. Rechts getötet werden müssten.

Literatur:Kepel, G.: Terror in Frankreich: der neue Dschihad in Europa, 2016. – ­Logvinov, M.: Salafismus, Radikalisierung und terroristische Gewalt: Erklärungsansätze – Befunde – Kritik, 2017.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten