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Geschichtspolitik und Vergangenheitsbewältigung | bpb.de

Geschichtspolitik und Vergangenheitsbewältigung

Eckhard Jesse

Definitionen

Der Begriff der Geschichtspolitik (G.) ist erst jüngeren Datums (zum ersten Mal wohl von dem Historiker Heinrich August Winkler 1986 verwendet), aber nicht der damit verbundene Sachverhalt. G. zielt auf die Interpretation historischer Vorgänge, die sich von Zeit zu Zeit wandelt. Sie betrifft Politik und Wissenschaft gleichermaßen und hat im Kern zwei konnotationen, die sich freilich nicht strikt voneinander trennen lassen: eine neutrale und eine negativ bewertende. Im ersten Fall ist damit gemeint der Versuch um die Deutung der Vergangenheit, der zugleich die Gegenwart und die Zukunft betrifft. Wer aus der Geschichte lernen will, muss sie angemessen verstehen. Hier ließe sich von einer Art Geschichtspädagogik sprechen. Wer die Rolle der 68er positiv sieht, versucht sich in ihre Tradition zu stellen; wer sie negativ bewertet, meidet jeden Versuch der Anknüpfung. Im zweiten Fall dient die Geschichte dazu, um sie für Zwecke der Gegenwart und der Zukunft zu instrumentalisieren. Gerade Extremisten und Diktaturen, aber nicht nur sie, machen davon Gebrauch. Dabei schrecken sie vor bewusster Manipulation nicht zurück. So berufen sie sich auf allseits anerkannte Vorbilder aus der Vergangenheit, um so ihren Zielen eine größere Legitimität zu verleihen. Ein Aspekt der G. ist Vergangenheitsbewältigung (V.).

Dieses Kompositum erscheint ungewöhnlich. Vergangenheit lässt sich nicht ungeschehen machen und ist somit auch nicht zu „bewältigen“. Daher ist fast synonym häufig von der „Aufarbeitung der Vergangenheit“ die Rede oder von „Vergangenheitspolitik“ (Norbert Frei). Seine Breitenwirkung verdankt der Begriff der V. nicht zuletzt dem ersten → Bundespräsidenten Theodor Heuss. Der häufig in Anführungszeichen gesetzte Terminus ist mittlerweile sogar im angelsächsischen Sprachraum heimisch geworden. Die Zeit nach 1989 mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen stellt für die Aufarbeitung der Vergangenheit auf vergleichender Basis ebenso eine Epochenzäsur dar wie die Zeit nach 1945 mit dem Zusammenbruch der Rechtsdiktaturen. Die Erinnerungskultur ist, was die Hinterlassenschaft von Diktaturen betrifft, aufgrund der historischen Erfahrungen im Westen und im Osten Europas höchst unterschiedlich. Die Rede der damaligen lettischen Außenministerin Sandra Kalniete auf der Leipziger Buchmesse 2004 mit ihrer moralischen Gleichsetzung der Verbrechen unter nationalsozialistischer und unter kommunistischer Herrschaft ist dafür ein Beispiel. Vereinfacht ausgedrückt: Die Erinnerungskultur ist im Westen eher antifaschistisch orientiert, im Osten Europas stärker antikommunistisch. D mit der Hinterlassenschaft einer rechten und einer linken Diktatur (in einem Teil des Landes) ist dazwischen angesiedelt.

Die Vielfalt von Geschichtspolitik

Geschichtspolitik spielt in allen Ländern eine große Rolle: in der Politik, in der Publizistik, in der Wissenschaft. In D, das im 20. Jahrhundert vier große Systemwechsel erlebt hat (1918/19, 1933, 1945/49, 1989/90), ist dies besonders auffallend. Der Kampf um kulturelle Hegemonie greift dabei oft auf historische Vorgänge zurück, sei es im positiven, sei es im negativen Sinne. Auch in Demokratien unterliegen historische Vorgänge dem Wandel. Die Gegenwart wirkt auf die Vergangenheit ein, die Vergangenheit auf die Gegenwart. Wer Vergangenheit deutet, muss wissen, dass er indirekt zugleich auch Aussagen über die Gegenwart trifft. Wenn die westdeutsche Demokratie in den 1980er-Jahren zuweilen als „postnationaler“ Staat galt, so war dies vor dem Hintergrund der NS-Diktatur zu verstehen, der ein Anknüpfen an den Nationalstaat unmöglich macht, dies die Sichtweise einiger Kritiker. Der Streit um politische Entscheidungen wird oft historisch begründet. So haben Anhänger des Extremistenbeschlusses von 1972, der Extremisten den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren suchte, dies u. a. mit der Unterwanderung durch antidemokratische Kräfte in der Weimarer Republik begründet. Die Gegner des Beschlusses stützten sich auch auf ein historisches Argument: Eine derartige Maßnahme sei eine Abkehr von der Demokratie und rufe Assoziationen an die Säuberung des öffentlichen Dienstes von 1933 hervor. Ein anderes Beispiel: Wer sich bei den Grünen 1998 für den ersten Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes aussprach, brachte folgende Devise zur Geltung: „nie wieder Ausschwitz“! Und die gegnerische Position erinnerte an den deutschen Überfall auf Jugoslawien 1941: „nie wieder Krieg“! G. überlagerte jeweils zeitbezogene Überlegungen.

Ist in den USA der 4. Juli (Unabhängigkeitstag 1776) schon seit langem ebenso unumstritten wie in Frankreich der 14. Juli (Sturm auf die Bastille 1789), so sind die unterschiedlichen politischen Feiertage im Ddes 20. Jahrhunderts ein Beispiel für das wechselnde politische Selbstverständnis. Hierin drückt sich der Wandel der G. aus. So galt im Kaiserreich der „Sedantag“ (der 2. September, zur Erinnerung an den Sieg über die Franzosen 1870 bei Sedan) als eine Art „Festtag“, der zur nationalen Identität beitrug. In der Weimarer Republik konnte der „Verfassungstag“ (11. August) angesichts der großen Zerstrittenheit keine große Identifikation innerhalb der Bürgerschaft hervorrufen. Im Dritten Reich gelang dem Nationalsozialismus mit dem 1. Mai zum „Feiertag der Nationalen Arbeit“ ein Coup, denn die Gewerkschaften hatten einen solchen Feiertag schon lange gefordert. Blieb der 1. Mai in der DDR wie in der BRD als Feiertag erhalten, so kam jeweils ein anderer Feiertag hinzu: in der DDR der 7. Oktober (bis 1966 auch der 8. Mai „Tag der Befreiung vom Faschismus“) als Tag der Staatsgründung, in der bundesdeutschen Demokratie der 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“, zur Erinnerung an die Volkserhebung in der DDR und Ost-Berlin von 1953. Im vereinigten D blieb der „Tag der Deutschen Einheit“ (nunmehr mit einem großen „D“) bestehen. Jetzt ist jedoch nicht mehr der 17. Juni gemeint, sondern der 3. Oktober. An diesem Tag im Jahre 1990 trat die DDR der BRD bei. Neben den beiden gesetzlichen Feiertagen gibt es politische Gedenktage: so den 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus), den 9. Mai (Europatag), den 23. Mai (Verfassungstag), den 17. Juni (Erinnerung an die Volkserhebung 1953 in der DDR), den 20. Juli (Jahrestag des Widerstandes gegen die NS-Herrschaft 1944). Auch der 9. November, der in der deutschen Geschichte eine große Rolle gespielt hat (1918, 1923, 1938, 1989) würde sich als ein Gedenktag eignen. Positive und negative Ereignisse fallen zusammen.

Der „Historikerstreit“, der im Jahre 1986 ausbrach, ist ein charakteristisches Beispiel für das Ringen in der Wissenschaft um die Deutungshoheit zwischen politischen Richtungen. Verschiedene Komplexe fielen zusammen: die Westbindung Deutschlands, der Totalitarismusbegriff, der deutsche Sonderweg, die Einzigartigkeit des Judenvernichtung. Diese Großkontroverse vor allem unter Historikern war zwar wissenschaftlich wenig ergiebig, zeigte aber politische Konfliktlinien in deutlicher Form. Politisch konservative Positionen (vertreten etwa von Horst Möller, Ernst Nolte und Michael Stürmer) kämpften mit linken (u. a. Jürgen Habermas, Hans Mommsen und Hans-Ulrich Wehler) um die politische Deutungshoheit.

Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit

Die BRD. übernahm als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches die Verantwortung für dessen Verbrechen – und D tut dies bis zum heutigen Tag. Wer alle wesentlichen Bereiche berücksichtigt, sieht Licht- wie Schattenseiten bei der Aufarbeitung. Zu den Positiva gehört die großzügige finanzielle Wiedergutmachung insbesondere gegenüber Juden und dem Staat Israel. Die Zeitgeschichtsforschung hat wegweisende Beiträge über das nationalsozialistische System hervorgebracht. Anfang der 50er-Jahre wurde eigens ein Institut für Zeitgeschichte in München gegründet, das sich zunächst vornehmlich der Aufarbeitung der Geschehnisse im Dritten Reich annahm. In der ernsthaften Forschung hat es keinerlei Tendenzen zugunsten einer wie auch immer gearteten Rechtfertigung des NS-Systems gegeben. Hingegen ist zum Teil eine moralisierende, von volkspädagogischen Elementen besetzte Vorgehensweise verbreitet gewesen, die der Wissenschaftlichkeit nicht stets Rechnung getragen hat.

Als eher defizitär muss neben der anfänglich mangelnden Sensibilität im Bereich der großen Politik – Personen wie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt unter Konrad Adenauer Hans Globke, die sich im Dritten Reich diskreditiert hatten, kamen wieder in führende Positionen – die Vernachlässigung der strafrechtlichen Aufarbeitung gelten. Mit der 1958 gegründeten „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg sind jedoch Versäumnisse gutzumachen versucht worden – nicht ohne Erfolg: Von 1945 an wurden fast 40.000 Verfahren eingeleitet, etwa 17.000 Anklagen erhoben, knapp 7000 Verurteilungen ausgesprochen, davon bis 1949 allein 4666. Noch immer laufen vereinzelte Verfahren. Für die Rechtsprechung seit 2011 ist nicht mehr der Nachweis nötig, an Mordtaten beteiligt gewesen zu sein. Demnach können auch SS-Wachmänner wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden.

Die Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit

Nach dem Ende der SED-Diktatur herrschte Einigkeit darin, die Verbrechen des Kommunismus aufzuarbeiten. So setzte der Deutsche Bundestag zwei einschlägige → Enquête Kommissionen ein (1992 und 1994). Aus der zweiten Enquête Kommission ist die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hervorgegangen. Die Behörde des „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (inoffiziell erst Gauck-, dann Birthler-, jetzt Jahn-Behörde, genannt nach den Leitern) ermöglicht den Bürgern Einsicht in die Akten des Staatssicherheitsdienstes und prüft, ob bei Politikern und Beamten eine frühere Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit vorliegt. Die Behörde soll nach einem Beschluss des Bundestages aus dem Jahre 2019 abgeschafft werden. Die Akten gelangen ab 2021 in das Bundesarchiv.

Die Fixierung auf die Staatssicherheit – sie war kein Staat im Staate – ist wegen der Vernachlässigung der tragenden Rolle der SED problematisch. Insbesondere die vielfach aus den oppositionellen Kreisen hervorgegangenen Kräfte der Bürgerbewegungen, oftmals Opfer des engmaschigen Spitzelsystems der Staatssicherheit, dräng(t)en auf eine rigorose Form der Auseinandersetzung mit den Exponenten des früheren Systems. Die Praxis sah jedoch etwas anders aus, ungeachtet der erfolgreichen Delegitimierung des Kommunismus. Laut Einigungsvertrag mussten Gesetzesverstöße nach beiden Rechtsordnungen strafbar sein. Die Strafverfolgungsbehörden leiteten zwar 75.000 Verfahren gegen 105.000 Beschuldigte ein, erhoben aber nur in 1021 Fällen gegen 1737 Personen Anklage. Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten lag lediglich bei 753 Personen – sie erhielten eine (in der Regel zur Bewährung ausgesetzte) Freiheitsstrafe, davon nur 46 ohne Bewährung, vor allem wegen des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze (darunter einige Mitglieder des Politbüros). Hingegen mussten 64 Westdeutsche aufgrund ihrer Spionagetätigkeit ins Gefängnis (vgl. Müller und Hartmann 2009).

Zweierlei Aufarbeitung deutscher Vergangenheit

Anders als für die NS-Zeit gilt für die DDR das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bei Verurteilungen („nulla poena sine lege“). In beiden Systemen sind die schlimmsten Verbrechen geheim gehalten worden. Längst nicht alle hochgesteckten Erwartungen konnten eingelöst werden. Die Probleme, die sich einem Rechtsstaat beim angemessenen Umgang mit der Vergangenheit entgegenstellen, sind offenkundig. Schließlich muss es auch darum gehen, die Personen, die in der Diktatur „mitgemacht“ haben, in das neue System zu integrieren. Auf den meisten einschlägigen Feldern – Strafrecht, politische Säuberung, historische Aufarbeitung, Wiedergutmachung – ist mehr geschehen als in anderen Staaten des einstigen „realen Sozialismus“ oder in ehemals rechten Diktaturen.

Immer wieder entzündet sich Streit bei der Auseinandersetzung mit der diktatorischen Vergangenheit. Für die einen ist das Vorgehen zu milde, für die anderen zu drakonisch. Ein weiteres Minenfeld: Die eine Richtung wehrt sich dagegen, bei der ersten Diktatur, die für einen Zivilisationsbruch verantwortlich ist, dieselben Maßstäbe zugrunde zu legen, wie bei der zweiten, die abhängig vom „großen Bruder“ war. Die andere Richtung hingegen spricht sich dafür aus, nicht mit zweierlei Maß zu messen. Der Bezug zur G. liegt etwa bei der Umbenennung von Straßennamen auf der Hand. Die unterschiedliche Sichtweise – Zurückhaltung versus Intervention – hängt von dem Ausmaß der Belastung der Person an, auf die der Straßenname zurückgeht. Auch die Ausgestaltung von Gedenkstätten (z. B. das ehemalige Reichsparteitagsgelände in Nürnberg oder die Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße) ist ein Thema, bei dem unterschiedliche politische Deutungskulturen aufeinanderprallen, wenngleich weithin Konsens in der Notwendigkeit solcher Gedenkstätten besteht.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Eckhard Jesse

Fussnoten