Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Umweltpolitik | bpb.de

Umweltpolitik

Martin Jänicke

Einleitung

Umweltschutz ist die Summe aller organisierten Handlungen zur Ermittlung und Lösung von Umweltproblemen. Umweltpolitik ist derjenige Teil dieser Handlungen, an denen staatliche Akteure – ausschließlich oder teilweise, national oder international – beteiligt sind. Dieses neue Politikfeld hat sich in den wirtschaftlich entwickelten Ländern zu Beginn der 70er-Jahre des 20. Jh herausgebildet. Inzwischen hat sich Umweltpolitik weltweit verbreitet. Heute bestehen in den meisten Ländern der Welt Umweltministerien. Zugleich vollzieht sich Umweltpolitik auch auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene sowie im globalen Kontext. Auch hier ist eine Vielzahl von Institutionen entstanden, deren Tätigkeitsfeld der Umweltschutz ist. Umweltschutz wird dabei zunehmend im Kontext nachhaltiger Entwicklung verstanden (vgl. Biermann 2014).

Umweltschutz als Staatsaufgabe

Umweltschutz ist heute eine essenzielle Kernfunktion staatlicher Politik und als Staatsaufgabe in den meisten Verfassungen der Welt verankert (in D Art. 20a GG). Diese Staatsfunktion ist nicht zufällig entstanden. Vielmehr ist sie eine Reaktion auf ökologische Herausforderungen und externe Umwelteffekte der industriellen Entwicklung, bei denen der Markt als Steuerungsmechanismus versagt hat. Darüber hinaus besteht eine aktive gesellschaftliche Nachfrage nach Umweltpolitik. Mit einem Organisationsgrad, der in einigen OECD-Ländern dem der Interessen von Kapital und Arbeit nahe kommt, gehören Umweltbelange zu den zentralen gesellschaftlichen Interessen, denen der Staat Rechnung zu tragen hat.

Jenseits ökologischer und gesellschaftlicher Begründungen sprechen auch ökonomische Gründe für ein Tätigwerden des Staates im Umweltschutz. Dies gilt für die Vermeidung und Verringerung gesamtwirtschaftlicher und einzelwirtschaftlicher Schadenskosten: Ohne den Gewässerschutz der Vergangenheit hätten Produktionsstandorte für Chemieunternehmen oder Wasserwerke an unteren Flussläufen häufig aufgegeben werden müssen. Ohne Luftreinhaltung hätte das Waldsterben katastrophale Formen angenommen, wären erhebliche Gesundheitskosten, aber auch Kosten etwa durch Korrosion entstanden. Ohne Klimaschutz ist mit extrem hohen Schadenseffekten für die Wirtschaft zu rechnen. Ökonomische Bedeutung hat der Umweltschutz aber auch, weil er zunehmend eine Dimension des technischen Fortschritts und des Innovationswettbewerbs zwischen den entwickelten Industrieländern geworden ist (Jänicke 2012).

Zugleich zeigt die Erfolgsbilanz des Umweltschutzes seit 1970, dass die staatliche Reaktion auf ökologische Herausforderungen grundsätzlich sinnvoll und in einem breiten Spektrum von Umweltbelastungen auch erfolgreich war. Dem stehen erhebliche ungelöste („persistente“) ökologische Probleme des Klimawandels, des Bodenschutzes, des Artenverlusts oder der Grundwasser- und Meeresverschmutzung gegenüber, die deutlich machen, dass sich der Stellenwert des Umweltschutzes und die Bedeutung staatlicher Umweltschutzmaßnahmen keineswegs verringert haben.

Allgemeine Entwicklung der deutschen Umweltpolitik

D ist ein Industrieland, dessen umweltintensivste Sektoren (wie Energie, Straßenverkehr, Chemie, Bau) in der Nachkriegszeit ein besonders hohes Wachstum aufwiesen. Die mit dieser Entwicklung verbundenen Umweltprobleme hatten sich ähnlich zugespitzt wie in anderen hoch entwickelten Industrieländern. Die Einführung des neuen Politikfeldes „Umweltpolitik“ durch die Regierung Brandt/Scheel (1969) erfolgte dennoch eher überraschend.

Die Institutionalisierung des neuen Politikfeldes begann mit der Einführung der Bundeskompetenz für wichtige Bereiche des Umweltschutzes (ohne den Natur- und Gewässerschutz, Bereiche, die erst mit der Föderalismusreform 2006 Bundeskompetenz erhielten), der Gründung des Umweltbundesamtes (1974) und paralleler Einrichtungen wie dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (1971). Im Gegensatz zu anderen Industrieländern – und selbst der → DDR – erfolgte die Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erst relativ spät (1986) im Zeichen des Reaktorunfalls von Tschernobyl (Pehle 1998). Das Bundesamt für Naturschutz wurde erst 1993 eingerichtet. 2001 führte die Einführung einer deutschen Strategie nachhaltiger Entwicklung zur Gründung weiterer Einrichtungen.

Der Naturschutz wurde in Deutschland bereits 1935 gesetzlich verankert, Ländergesetze zur Luftreinhaltung bestanden bereits in den 60er-Jahren des 20. Jh. Wichtige Bundesgesetze entstanden aber erst nach 1969 mit dem Start der neuen Politik und ihrer institutionellen Verankerung auf Bundesebene: Das Abfallbeseitigungsgesetz (1972), das für die Luftreinhaltung zentrale Bundes-Immissionsschutzgesetz (1974), das Bundesnaturschutzgesetz (1976), das (neugefasste) Wasserhaushalts- und das Abwasserabgabengesetz (1976) sowie das Chemikaliengesetz (1980) bilden weitere Eckpunkte der deutschen Umweltgesetzgebung. Das mit großer Verzögerung beschlossene Bundes-Bodenschutzgesetz (1998) bildet das letzte wichtige auf die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft bezogene Gesetz. Der Klimaschutz erbrachte weitere Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) oder das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (2004). Ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielvorgaben für 2030 wurde im Koalitionsvertrag der Großen Koalition (2018) angekündigt.

Die Entwicklung der Umweltpolitik vollzog sich zunehmend in der Fortentwicklung und Ausdifferenzierung der bisherigen Gesetzgebung und mit der Übernahme von EU-Recht. Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1994) wurden Grundsätze der Vermeidung und Verwertung in das Zentrum der Abfallpolitik gerückt. Die lange Zeit vertagte Modernisierung des Bundesnaturschutzes (2002) verankerte unter anderem die Verbandsklage für Umweltverbände und den systematischen Ausbau von zusammenhängenden Naturschutzflächen zur Sicherung wertvoller Biotope im Sinne des EU-Programms „Natura 2000“. Einen Bruch mit der bisherigen Politik stellte die gesetzliche Regelung von 2002 zum Ausstieg aus der Atomenergie dar, der – nach seiner vorübergehenden Aufhebung (2010) – nach dem Nuklearunfall im japanischen Fukushima 2011 nunmehr Partei übergreifend akzeptiert wurde.

Wie in anderen Industrieländern unterlagen auch die Steuerungsformen der deutschen Umweltpolitik seit 1970 einem starken Wandel. War die Umweltpolitik zunächst ausschließliche Tätigkeit des Staates, so hat sich das Spektrum der beteiligten Akteure immer weiter ausdifferenziert: Dabei geht es heute neben der Vielzahl von Handlungsebenen um die breite Beteiligung wichtiger organisierter Interessen (sog. Stakeholder). Das gilt zum einen für die stärkere Eigenverantwortung von Unternehmen, ohne die beispielsweise ein innovationsorientierter Umweltschutz undenkbar ist. Zum anderen geht es bei der Ausweitung des Akteursspektrums um die Verbreiterung der gesellschaftlichen Basis, auf die eine anspruchsvolle, in Interessenlagen eingreifende Umweltpolitik angewiesen ist. Umweltpolitische Steuerung (environmental governance) vollzieht sich daher verstärkt in Kooperationsbeziehungen, oft in einem breiten Netzwerk staatlicher und nicht staatlicher Akteure (Jänicke und Jacob 2006). Dabei haben zielorientierte Ansätze ständig an Bedeutung gewonnen, besonders markant im Klimaschutz, aber auch in der Nachhaltigkeitsstrategie für 2030 mit ihren 17 Haupt- und 169 Unterzielen (Die Bundesregierung 2017). Diese Ansätze werden heute im globalen Mehrebenensystem (global, europäisch, national, regional, kommunal) realisiert. Hierbei bietet jede der Handlungsebenen eine Vielzahl von Möglichkeiten „horizontalen Lernens“ von Vorreitern und Innovateuren (Biermann 2014; Jänicke 2017). Diese können durch vertikale Mechanismen verstärkt werden, etwa indem übergeordnete Instanzen Umweltinnovationen verallgemeinern.

Auch das Instrumentarium der Umweltpolitik ist immer vielfältiger geworden. Standen zunächst hoheitliche Rechtssetzungen mit verbindlichen Standards, Genehmigungsverfahren sowie Ge- und Verboten („command and control“) im Vordergrund, so zeigte sich, dass die rasch wachsende Dichte dieses Regelungstyps den Staat und auch die Folgebereitschaft der von Regelungen betroffenen Politikadressaten zu überfordern drohte. Regulative Instrumente, die größere Anpassungsspielräume zulassen und mehr Eigenverantwortlichkeit der Verursacher mobilisieren, spielen daher eine zunehmende Bedeutung. Das gilt für den Emissionshandel im Klimaschutz, der verbindliche Obergrenzen für den Schadstoffausstoß voraussetzt, aber flexible Anpassung ermöglicht. Das von mehr als 80 Ländern nachgeahmte deutsche Instrument der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ist ein anderes Beispiel. Die anhaltende Bedeutung verbindlicher staatlicher Regelungen wird auch an der Tatsache erkennbar, dass neue Instrumente dieses Typs – meist solche mit hoher Flexibilität – sich international ausbreiten. Moderne Umweltpolitik steuert in aller Regel über einen Instrumenten-Mix bzw. über strategische, überprüfbare Zielvorgaben, die mit flexiblem Instrumenteneinsatz verfolgt werden. Das „harte“ Instrumentarium behält dabei seine Bedeutung – nicht zuletzt als Garant dafür, dass „weichere“ Instrumente tatsächlich Wirkungen erzielen (Böcher und Töller 2012). In neuerer Zeit haben auch dynamische Regelungen und Zielvorgaben Bedeutung erlangt, bei denen Prozesse des „learning by doing“ zu höheren Ambitionen führen können (Beispiel: Art. 3 des Pariser Klimaabkommens).

Umweltpolitische Handlungskapazität

Wichtige umweltpolitische Neuerungen waren häufig von Regierungswechseln bestimmt. Dabei zeigt sich in Deutschland eine markante Pfadabhängigkeit dieser – zumeist parteiübergreifend getragenen – Entwicklung. Von Anfang an war die umweltpolitische Entwicklung auch in einen internationalen Kontext eingebunden. Internationale Vorgaben wie etwa die VN-Konferenzen in Stockholm (1972) und Rio de Janeiro (1992) oder die Vertragsstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonvention spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die Globalisierung der Umweltpolitik resultierte aber auch aus Prozessen des Lernens von Vorreiterländern. Hierbei spielte Deutschland eine wichtige Rolle.

Die führende Rolle Ds bei technik-basierten Problemlösungen in der Luftreinhaltung, in der Abfallpolitik oder im Klimaschutz korrespondiert mit der Tatsache, dass Umweltschutz in diesem Land zunehmend auch in industriepolitischen Kategorien als ökologische Modernisierung verstanden wurde (Jänicke und Jacob 2006), besonders ausgeprägt unter der rot-grünen Koalition (1998–2005). Die OECD charakterisiert Deutschland als „highly innovative country engaged in several initiatives to draw the maximum benefits and opportunities of globalisation to address environmental problems while boosting its environmental industry sector“ (OECD 2007, S. 43). Dem entspricht eine starke Umweltindustrie, deren Umsatzanteil am BIP von Roland Berger für 2016 auf 15 Prozent geschätzt wurde (BMU 2018). Sie hat ein durchschnittliches Wachstum von 8,8 Prozent und einen hohen Weltmarktanteil von 14 Prozent (BMU 2018).

Dem entspricht eine starke Handlungskapazität auf diesem Gebiet. D ist ein entwickeltes Industrieland mit einem beachtlichen Innovationspotenzial. Dies gilt nicht nur für das hohe Niveau von Forschung und Entwicklung, sondern auch für Einrichtungen wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). D hatte im Jahre 2012 mit 2,2 Mio. Beschäftigten im Umweltbereich (2002: 1,45 Mio.) unter den OECD-Ländern die am stärksten entwickelte Umweltindustrie (Edler und Blazejczak 2016). Die Umweltfrage hat im Innovationswettbewerb Ds eine hohe Bedeutung erhalten (Jänicke 2012). D verfügt auch auf allen politischen Ebenen über ausgebaute staatliche Umweltinstitutionen. Es besteht eine starke Umweltbewegung mit über 6 Millionen Mitgliedern → Neue Soziale Bewegungen). Damit kommt der Organisationsgrad dem der → Gewerkschaften nahe. Den Umweltverbänden sind umweltengagierte Unternehmensorganisationen wie B.A.U.M. oder der World Business Council for Sustainable Development hinzuzurechnen. Diese Organisationen sind inzwischen anerkannte Partner der Regierung geworden. Ein wichtiger Einflussfaktor ist auch die Existenz der Grünen, mit zeitweiser Regierungsbeteiligung im Bund (1998–2005). Nach 2011 waren sie – in unterschiedlichen Parteikonstellationen – in den meisten Landesregierungen vertreten und stellten in Baden-Württemberg den Regierungschef. Zu den positiven Rahmenbedingungen gehört auch die Umweltbildung an Schulen und Hochschulen, die erheblich ausgebaut wurde. Auch die Umweltberichterstattung der Medien, zumal die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ist relativ umfangreich.

Ungeachtet teilweise gegenläufiger Tendenzen besteht also strukturell eine vergleichsweise starke politisch-soziale Basis für anspruchsvolle Umweltpolitik. Inwieweit diese deutsche Chancenstruktur jedoch tatsächlich genutzt wird, ist nicht nur eine Frage von „will and skill“, sondern auch von situativen Handlungschancen und Akteurskonfigurationen. Im Lichte des internationalen Vergleichs von Umweltpolitik ist beispielsweise das Zusammengehen von organisierten Umweltinteressen und modernen Teilen der Industrie von Bedeutung. Dieses Bündnis ökologischer Modernisierer ist die Basis der ökonomischen Erfolgsbilanz der deutschen Umweltpolitik (Jänicke und Jacob 2006). Heute ist China hierfür ein markantes Beispiel.

Vertikale Integration: Umweltpolitik im Mehrebenensystem der EU

Die EG bzw. die Europäische Union spielt spätestens seit der Verankerung des Umweltschutzes im EG-Vertrag (1986) eine wesentliche Rolle in der Politik des Bundes. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde „ein hohes Maß an Umweltschutz“ als eines der grundlegenden Ziele der EU festgelegt. Erfordernisse des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung müssen bei der Festlegung und Durchführung von Gemeinschaftspolitiken berücksichtigt werden. Unter bestimmten Umständen kann der einzelne Mitgliedsstaat auch strengere Schutzbestimmungen als die EU einführen oder beibehalten. Insgesamt hat sich die Intensität des EU-Einflusses auf nationales Recht im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz erheblich gesteigert (Haigh 2016). Der starken Zunahme entsprechender EU-Richtlinien und Verordnungen entspricht allerdings ein auffälliges Vollzugsdefizit. Viele Regulierungen werden verspätet bzw. nur unter dem Druck von angedrohten oder durchgeführten Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. Dafür spricht auch die große Zahl von EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, etwa zur Nitratbelastung des Grundwassers (2016) oder zur Luftverschmutzung (2018).

Insgesamt ist die Rolle der deutschen Umweltpolitik im EU-Kontext durchaus ambivalent. Oft spielt sie eine Pionierrolle, in gleichem Maße wird sie aber auch von umweltpolitischen Neuerungen bestimmt, die innerhalb der EU entstanden. So haben in den 80er-Jahren des 20 Jh die Luftreinhaltemaßnahmen Ds bei Fahrzeugen und Kohlekraftwerken ebenso wie die Abfall- und Klimapolitik wesentlichen Einfluss auf die Umweltpolitik der EU gehabt. Umgekehrt sind wichtige umweltpolitische Verbesserungen in D von der EU ausgegangen. Dies gilt für Neuerungen wie das Öko-Audit für Unternehmen, die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP), die Ausweitung von Beteiligungsrechten (Aarhus-Konvention), das Biotopverbundnetz (Natura 2000), die Chemikalienkontrolle (REACH) oder den Emissionshandel. Teils haben solche Neuerungen auf europäischer Ebene sogar anhaltenden Widerstand in D ausgelöst, wie etwa im Falle der Übernahme der UVP-Richtlinie. Beim Biotopverbundnetz Natura 2000 drohte D ein kostspieliges Sanktionsverfahren, das erst im letzten Moment vermieden wurde. Auch bei Beginn der 2. Phase des Emissionshandels wurde D erst durch Interventionen der EU-Kommission zu weiter gehenden Treibhausgas-Minderungen veranlasst.

Einer der Gründe für diese Widerstände sind die Probleme der Umsetzung im föderalen System. Der Koordinationsaufwand von der europäischen bis zu der vor allem für den Verwaltungsvollzug wichtigen kommunalen Ebene ist vergleichsweise hoch, wobei Kompetenzverflechtungen zwischen diesen Ebenen eine besondere Rolle spielen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes (Beispiel Natura 2000) und des Gewässerschutzes (Beispiel Wasserrahmenrichtlinie) ergaben sich durch die fehlende Bundeskompetenz zusätzliche Vollzugsprobleme. Die 2006 durchgeführte Föderalismusreform hat hier allerdings keine wesentlichen Verbesserungen erbracht.

Horizontale Integration: Umweltschutz in anderen Politikfeldern

Seit dem VN-Gipfel in Rio de Janeiro (1992) und seiner „Agenda 21“ verfolgt die Umweltpolitik vieler Länder einen Steuerungsansatz, der neben langfristigen Zielvorgaben und ihrer Überprüfung vor allem die Integration von Umweltbelangen in die ökologisch problematischen Sektorpolitiken anstrebt. D war in dieser Hinsicht in den frühen 70er-Jahren ein Vorreiter und schuf eine ganze Reihe von institutionellen Innovationen („Kabinettsausschuss für Umwelt und Gesundheit“, „Umweltschutz als Querschnittsaufgabe“, Umweltverträglichkeitsprüfung von Maßnahmen des Bundes usw.). Faktisch wurde dieser Ansatz in der Folgezeit wieder aufgegeben, allerdings spätestens 1998 wieder aufgegriffen. In der → Energiepolitik wurde 1998 – noch vor der Bundestagswahl – die „sichere, preisgünstige und umweltverträgliche“ Strom- und Gasversorgung im zentralen Energiewirtschaftsgesetz verankert (EnWG, § 1). Vor allem der Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien erlangten nun eine hohe Bedeutung. Mit dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 hat sich der Klimaschutz endgültig als Musterbeispiel Sektor übergreifender Querschnittspolitik etabliert. In der Verkehrspolitik wurde – ergänzend zur Öko-Steuer – die auch umweltpolitisch begründete LKW-Maut eingeführt. In der Agrarpolitik kam es zu einer (moderaten) Förderung des ökologischen Landbaus und des Naturschutzes im ländlichen Raum. Dieser Integrationsansatz geht teils auf die EU zurück („Cardiff-Prozess“). Er ist zugleich Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, die auf der VN-Konferenz in Rio de Janeiro (1992) zur globalen Leitlinie erhoben wurde. Wie in anderen Ländern hat sie auch in D eigene Institutionen hervorgebracht, die den Querschnittscharakter der Umweltpolitik unterstreichen. Genannt seien der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Beirat des → Bundestages für nachhaltige Entwicklung.

Umweltbilanz

In Teilbereichen hat die deutsche Umweltpolitik im historischen und im internationalen Vergleich durchaus beachtenswerte Wirkungen erzielt (OECD 2012; BMU 2018). Umweltpolitische Erfolge haben sich bisher vor allem dort ergeben, wo marktfähige technische Problemlösungen möglich und die Probleme gut wahrnehmbar waren bzw. eine breite (z. B. gesundheitliche) Betroffenheit ausgelöst haben. Vor allem im Klimaschutz hat der industriepolitische Ansatz zu deutlichen Erfolgen geführt, die sich auch ökonomisch auszahlten. Das ehrgeizige Kyoto-Ziel für 2010/12 wurde bereits 2008 erfüllt. Das ehrgeizige Ziel für 2020 (minus 40 % gegenüber 1910) wird allerdings eklatant verfehlt werden. Beim Strom aus erneuerbaren Energien hat der Anteil nach 1998 rasch zugenommen, 2017 wurde ein Verbrauchsanteil von reichlich 36 % erreicht. Auch die Luftreinhaltung und der Gewässerschutz sind grundsätzlich wichtige Erfolgsfelder. Im Laufe von 10 Jahren haben sich in den Bereichen Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Abfall und Naturschutz auch die Umweltverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland weitgehend angeglichen. Für die militärischen und industriellen Altlasten (z. B. im Raum Bitterfeld) ist die Situation zwar weniger günstig. Dennoch haben sich die Leistungsfähigkeit und Modernisierungswirkung der deutschen Umweltpolitik exemplarisch in den neuen → Bundesländern erwiesen.

Umweltprobleme, die sich wie der Flächenverbrauch, Artenverluste oder Boden- oder Grundwasserbelastungen als eine „schleichende Verschlechterung“ ergeben, sind dagegen bisher kaum gelöst worden und bilden die Negativseite der deutschen Umweltbilanz. Die Biodiversität in der Landwirtschaft ist in eklatanter Weise gefährdet und erfordert rasches Handeln. Die Zahl der Altlastenverdachtsflächen bleibt hoch. Aus Kostengründen werden sie oft nur unzureichend saniert. Die negativen Umwelteffekte tausender chemischer Substanzen sind ein anhaltendes Problem. Immerhin sind aber die bereits auf dem Markt befindlichen chemischen Altstoffe einer Registrierung durch das REACH-System der EU unterworfen. Der Flächenverbrauch einer immer dichteren Verkehrsinfrastruktur und die Schrumpfung unzerschnittener Räume („Verinselung“) hat im Zuge der Osterweiterung zugenommen. Die jährlich neu versiegelte Fläche ging allerdings zurück. Vielfach ungelöst bleiben die Probleme der Grundwasserbelastung (z. B. durch Nitrate und den anhaltend hohen Pestizideinsatz), der gefährlichen Abfälle oder der gegen Antibiotika resistenten Organismen in der Umwelt. Die Vermüllung durch Plastik ist ein Problem, das zunehmend globale Dimensionen annimmt.

Insgesamt gehört D mit seiner Umweltbilanz zu den erfolgreicheren Industrieländern, teilt aber auch das weltweite Versagen in wichtigen Problembereichen dieses Politikfeldes. Dies gilt vor allem dort, wo der für D typische Erfolgspfad innovationsorientierter Umweltpolitik („ökologische Modernisierung“) nicht anwendbar ist, sondern strukturelle Änderungen wie beim Kohleausstieg, dem Straßenverkehr oder der industrialisierten Landwirtschaft gefragt sind. Dies betrifft Sektoren mit überaus starker Lobbymacht, die im Falle der Autoindustrie und ihrer Abgasmanipulationen besonders extreme Formen angenommen hat.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Martin Jänicke

Fussnoten