Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst
Wie andere Staaten auch verfügt D über geheime Nachrichtendienste (N.). Die drei N. – der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) – agieren im Vorfeld der Gefahrenabwehr, sammeln und werten – z. T. geheime – Informationen aus, nehmen aber keine exekutiven Funktionen wahr. Diese stehen ausschließlich den Polizeibehörden zu. Im Gegensatz zu ihnen ist die Arbeit der N. nicht an das Legalitätsprinzip gebunden, sondern am Opportunitätsprinzip orientiert. Die N. dienen der Wahrung der → inneren Sicherheit und verstehen sich als Frühwarnsystem. BND und MAD erhielten erst 1990 eine gesetzliche Grundlage (Grumke und Hüllen 2016).
Der dem Bundeskanzleramt nachgeordnete BND nunmehr mit Sitz in Berlin (seit 2019) ist der Auslandsnachrichtendienst. Er beschafft und wertet Nachrichten über das Ausland aus, sofern sie sicherheitsrelevant sind. Aus der umstrittenen „Organisation Gehlen“ hervorgegangen, obliegt dem BND, für den etwa 6500 Personen arbeiten (2018), nicht nur die Auslandsaufklärung, sondern auch die Aufklärung der gegnerischen N. („Gegenspionage“). Eine 2011 gebildete Forschungs- und Arbeitsgruppe hat in Verbindung mit einer „Unabhängigen Historikerkommission“ die nicht nur rühmliche Vergangenheit der Organisation (zwischen 1945 und 1968) in einer Vielzahl von Bänden untersucht (Goschler und Wala 2015).
Der etwa 1200 Bedienstete umfassende MAD (2018) mit seiner Zentrale in Köln, welcher der Aufsicht des Bundesverteidigungsministeriums untersteht, soll die → Bundeswehr vor Spionage und Sabotage schützen. Er übernimmt diejenigen Aufgaben des Verfassungsschutzes, die in den Kompetenzbereich des Verteidigungsministeriums fallen. Immer wieder einmal war davon die Rede, den MAD in den BND und den Verfassungsschutz zu überführen oder ihn gar ganz abzuschaffen.
Der Verfassungsschutz, der nach Art. 73 → GG dem Schutz der → freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dient, ist föderativ organisiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mit seinen 3600 Bediensteten (2018) arbeitet eng mit den Behörden in den → Bundesländern zusammen. Diese sind entweder als Landesämter für Verfassungsschutz oder als Abteilungen in den Innenministerien organisiert. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören die Beobachtung und Auswertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen von rechts- und linksaußen, die Spionageabwehr sowie die Beobachtung sicherheitsgefährdender Bestrebungen von Ausländern. Die Beobachtung des Islamismus ist in den letzten Jahren ebenso eine vorrangige Aufgabe geworden wie die des Rechtsextremismus, nachdem vor der deutschen Einheit der Linksextremismus im Zentrum stand. Der Verfassungsschutz bedient sich öffentlich zugänglicher sowie nachrichtendienstlicher Quellen (z. B. VLeute, Observation). Das Bundesinnenministerium – mittlerweile gilt dies auch für die Innenministerien der Länder – legt seit den 60er-Jahren jährliche Verfassungsschutzberichte vor, welche die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes informieren, insbesondere über links-, rechtsextremistische, islamistische sowie sicherheitsgefährdende Bestrebungen, auch über Spionage. Das neue Bundesverfassungsschutzgesetz für den Bund aus dem Jahre 1990 enthält u. a. eine Reihe von Vorschriften zum → Datenschutz, denen der Verfassungsschutz Rechnung zu tragen hat (Bundesamt für Verfassungsschutz 2000). Im Zuge der islamistischen Terrorismusbekämpfung ist der Kompetenzbereich der Behörde in den letzten Jahren ausgeweitet worden.
Kritik
Die – unterschiedlich motivierte – Kritik an den N. in D hat eine lange Tradition und basiert nicht immer auf realen Missständen. Im Vergleich zu vielen anderen westlichen Demokratien weiß die Öffentlichkeit über die Arbeit der N. relativ viel. Da sie im Geheimen arbeiten und sich die Transparenz in Grenzen hält, fördert dieser Umstand Spekulationen von einem „Überwachungsstaat“. Die einstige „Bunkermentalität“ der N. ist allerdings stark zurückgegangen. Kritiker bemängeln oft die als unzureichend angesehene Kontrolle. Aber angesichts vielfältiger Kontrollmechanismen (durch die → Bundesregierung, durch die Parlamente, durch die → Gerichte, durch Datenschutzbeauftragte, durch die öffentliche Meinung) handelt es sich bei den N. entgegen manchen Mutmaßungen nicht um „Staaten im Staat“. Über die Effektivität der Kontrolle – 2006 wurde öffentlich, dass der BND über Jahre Journalisten mit unverhältnismäßigen und ungesetzlichen Methoden ausgeforscht hatte – gehen die Meinungen allerdings ebenso weit auseinander wie über die Effektivität der Dienste an sich. So hatte der Verfassungsschutz die im Nov. 2011 bekanntgewordenen Aktivitäten einer rechtsextremistischen Kleingruppe, die zahlreiche Morde begangen hatte, nicht erkannt. In diesem Zusammenhang kam einerseits Kritik am Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst auf, andererseits an dem Kompetenzwirrwarr und der Geheimnistuerei der Nachrichtendienste. Der bisherige Verfassungsschutzpräsident Hanns-Georg Maaßen wurde 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er hatte Hetzjagden in Chemnitz nach einer Tötung eines Deutsch-Kubaners durch Flüchtlinge bestritten.
Die Kritik am Verfassungsschutz ist unterschiedlich motiviert: Manche halten ihn für überflüssig, wegen der von ihm praktizierten „innerstaatlichen Feinderklärung“ (Leggewie und Meier 1995, S. 264) für abschaffungswürdig; einige wollen nur solche extremistischen Organisationen durch den Verfassungsschutz beobachten lassen, die gewaltsame Methoden anwenden; wieder andere schlagen vor, seine Effizienz im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung zu steigern und ihn für neue Aufgaben einzusetzen (z. B. bei der Aufklärung illegaler [Waffen-]Exporte, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder der Überwachung religiöser Sekten). Die in der BRD verankerte Konzeption der streitbaren → Demokratie erfordert N. Allerdings müssen diese sich durch ihre Arbeit legitimieren und der Kritik stellen. Die Zusammenarbeit der deutschen N. mit den Geheimdiensten andere Staaten dürfte verbesserungswürdig sein, zumal angesichts weitverbreiteter Spionage.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Eckhard Jesse