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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge | bpb.de

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Begriff unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bezeichnet Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person geflüchtet sind oder auf der Flucht von diesen getrennt wurden. Als besonders verwundbare Gruppe müssen sie besonders geschützt werden. Dies wird auf internationaler Ebene in der UN-Kinderrechtskonvention garantiert, aber beispielsweise auch in der EU-Aufnahmerichtlinie. In Deutschland kümmern sich die Jugendämter um UMF.

(Quelle: Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung)

Fussnoten