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Subsidärer Schutz | bpb.de

Subsidärer Schutz

Der sogenannte subsidiäre Schutz ist eine Schutzform, die durch ein Asylverfahren gewährt werden kann, wenn Asylbewerber die Voraussetzungen für höherrangige Interner Link: Schutzformen – in Deutschland beispielsweise Asylberechtigung nach dem Grundgesetz bzw. Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention – nicht erfüllen, ihnen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland aber Todesstrafe, Folter oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen. Die Gefahr kann zudem auch von willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ausgehen.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten