Der Begriff der Staatsangehörigkeit beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Daraus ergibt sich eine rechtliche Beziehung (Staatsbürgerschaft) zwischen einem Staat und einer Person, die mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten verbunden ist. Zumeist werden die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft synonym verwendet. In der Regel hat jeder Mensch (mindestens) eine Staatsangehörigkeit. Dennoch gibt es der UN zufolge weltweit etwa 10 Millionen Menschen, bei denen das nicht der Fall ist und die deswegen als Staatenlose bezeichnet werden. Ihnen werden oft grundlegende Rechte – wie das Recht auf Schulbildung oder Gesundheitsversorgung – systematisch vorenthalten.
(Quellen: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Externer Link: UNHCR)