Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung bzw. schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Grundsatz, der u.a. Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention ist.
(Quelle: Externer Link: Informationsplattform humanrights.ch)