Als Migration werden räumliche Bewegungen von Menschen bezeichnet, die mit einer längerfristigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes (von Individuen, Familien oder Kollektiven) über eine administrative Grenze hinweg einhergehen. Migrationen, die innerhalb eines Staates erfolgen, werden als Binnenwanderungen bzw. Binnenmigration bezeichnet. Werden Staatsgrenzen überschritten, spricht man von internationalen Wanderungen bzw. internationaler Migration. Einer Definition der UN zufolge gelten solche Wanderungen, die mit einem drei bis zwölf monatigem Aufenthalt am Zielort verbunden sind, als temporäre Migration. Von dauerhafter Migration wird hingegen gesprochen, wenn der Aufenthalt am Zielort mehr als ein Jahr beträgt. Migration kann dem Ziel folgen, Chancen auf Bildung und Arbeit zu verbessern. Migration kann aber auch Folge der Ausübung oder Androhung von Gewalt sein (siehe Gewaltmigration). (Quellen: Externer Link: Bundeszentrale für politische Bildung, Externer Link: UN-Statistikkommission)