Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater_innen beziehungsweise Doppelstaater_innen).
Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater_innen beziehungsweise Doppelstaater_innen).