Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater_innen beziehungsweise Doppelstaater_innen).
Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater_innen beziehungsweise Doppelstaater_innen).
Ihre Meinung zählt: Wie nutzen und beurteilen Sie die Angebote der bpb? Das Marktforschungsinstitut Info GmbH führt im Auftrag der bpb eine Umfrage zur Qualität unserer Produkte durch – natürlich vollkommen anonym (Befragungsdauer ca. 20-25 Minuten).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!