Überziehen ausländische Staatsangehörige ihre Aufenthaltserlaubnis in einem Land oder erfüllen die Einreisevoraussetzungen erst gar nicht, halten sie sich illegal dort auf. Man spricht daher von einem irregulären oder illegalen Aufenthalt.
Überziehen ausländische Staatsangehörige ihre Aufenthaltserlaubnis in einem Land oder erfüllen die Einreisevoraussetzungen erst gar nicht, halten sie sich illegal dort auf. Man spricht daher von einem irregulären oder illegalen Aufenthalt.