Eine allgemeingültige Definition von Hochqualifizierten gibt es nicht. So kann sich der Begriff "hochqualifiziert" einerseits nur auf Personen beziehen, die einen Hochschulabschluss erworben haben. Andererseits existieren Definitionen, die auch nicht-akademisch ausgebildete Fachkräfte beinhalten, die vergleichbare Qualifikationen mitbringen und in hohen Positionen arbeiten. Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz (§19) sind Hochqualifizierte insbesondere "Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion." Ihnen kann bei einer Einreise nach Deutschland umgehend eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, die sie zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
(Quellen: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Externer Link: IQ Netzwerk Niedersachsen)