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Freiwillige Rückkehr | bpb.de

Freiwillige Rückkehr

Die sogenannte Interner Link: freiwillige Rückkehr ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung (Interner Link: Abschiebung) ausländischer Staatsangehöriger in ihr Herkunftsland. Dabei kehren Migrantinnen und Migranten, die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Asylantrag abgelehnt wurde sowie sonstige ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige selbstständig in ihr Herkunftsland zurück. In Deutschland ermöglicht es die freiwillige Rückkehr, eigenständig und ohne behördliche Begleitung zu einem selbst gewählten Termin auszureisen. Zudem können im Rahmen bestimmter Förderprogramme Reisekosten übernommen und Starthilfen für die Wiedereingliederung im Herkunftsland gezahlt werden, weswegen auch von einer "geförderten Rückkehr" gesprochen wird. Diese Fördermöglichkeit bieten z.B. die Internationale Organisation für Migration (Interner Link: IOM), aber auch Ausländerbehörden oder karitative Einrichtungen an.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten