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Familiennachzug | bpb.de

Familiennachzug

Familiennachzug bezeichnet den Nachzug im Ausland lebender Familienangehöriger zu Einheimischen oder bereits im Aufnahmeland lebenden Migrantinnen und Migranten. Dies betrifft z.B. Ehegatten (Ehegattennachzug) oder (minderjährige) Kinder (Kindernachzug). Er dient der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit. In Deutschland sind nachziehende Familienmitglieder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Voraussetzungen für den Familiennachzug in die Bundesrepublik sind, dass Familienangehörige, die bereits im Land leben, einen Aufenthaltstitel haben, über ausreichend Wohnraum verfügen und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten