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Duldung | bpb.de

Duldung

Eine Interner Link: Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, da diese aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Die Duldung ist folglich kein Aufenthaltsstatus, sondern nur eine Bescheinigung über die Registrierung der ausländischen Person durch die Ausländerbehörde und darüber, dass er oder sie vorerst nicht abgeschoben wird. Eine Duldung kann mehrfach verlängert werden ("Kettenduldung"). Seit 2015 können gut integrierte "Langzeit-Geduldete" ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten.

(Quelle: Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung, Externer Link: §25b AufenthG)

Fussnoten